Häufige Fragen
Einkommensteuer · Vermietung · Ausland · Zusammenarbeit
Privatpersonen und Einkommensteuer
Muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Nicht immer. Pflicht ist sie zum Beispiel, wenn Sie neben dem Arbeitslohn mehr als 410 Euro andere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Krankengeld bezogen haben, wenn Sie gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, wenn Sie als Ehepaar die Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor gewählt haben oder wenn ein Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Besteht keine Pflicht, lohnt sich die freiwillige Erklärung trotzdem oft; sie ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Welche Kosten kann ich als Arbeitnehmer absetzen?
Ohne Nachweis zieht das Finanzamt einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab; höhere Kosten müssen belegt werden. Seit 2026 gilt für den Weg zur Arbeit eine Entfernungspauschale von 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer, für Arbeitstage überwiegend im Homeoffice eine Tagespauschale von 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Hinzu kommen etwa Arbeitsmittel, Fortbildungen, Dienstreisen, beruflich veranlasste Umzüge und eine doppelte Haushaltsführung. Wir prüfen, welche Kosten sich bei Ihnen belegen lassen, und setzen sie vollständig an.
Was kann ich tun, wenn mein Steuerbescheid falsch ist?
Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch möglich. Als bekanntgegeben gilt er am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post oder der elektronischen Absendung. Der Einspruch ist kostenfrei, wird schriftlich oder elektronisch eingelegt und kann zunächst ohne Begründung erhoben werden. Ist die Frist abgelaufen, lässt sich der Bescheid nur noch in engen Grenzen ändern, etwa wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden und Sie kein grobes Verschulden trifft. Wir prüfen jeden Bescheid unserer Mandanten und besprechen mit Ihnen rechtzeitig vor Fristablauf, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Vermietung, Immobilien und Gemeinschaften
Brauche ich einen Steuerberater, wenn ich vermiete?
Verpflichtet sind Sie dazu nicht; die Mieteinkünfte erklären Sie in der Anlage V. Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, sobald ihre Nebeneinkünfte, etwa aus Vermietung, 410 Euro im Jahr übersteigen. Fehler entstehen meist an denselben Stellen: Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Gebäude, Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, die 15-Prozent-Grenze für Renovierungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf und die Vermietung an Angehörige. Was hier im ersten Jahr festgelegt wird, bestimmt die Abschreibung oft für Jahrzehnte.
Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?
Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen ist steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Vorher ist er steuerfrei, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben, und zwar entweder durchgehend seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor. Bei der zweiten Variante reicht es, wenn Sie im ersten und im letzten dieser drei Jahre nur einen Teil des Jahres darin gewohnt haben; das mittlere Jahr muss voll belegt sein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir vor dem Verkauf, nicht danach.
Wer gibt für eine Erbengemeinschaft die Steuererklärung ab?
Erzielt die Gemeinschaft Einkünfte, etwa Mieten, wird dafür eine eigene Feststellungserklärung abgegeben. Verpflichtet sind die Beteiligten selbst. In der Praxis bevollmächtigen sie einen von ihnen oder einen Steuerberater, der die Erklärung für alle abgibt und die Bescheide empfängt. Das Finanzamt verteilt das Ergebnis auf die Beteiligten, und die Wohnsitzfinanzämter übernehmen die Anteile in die Einkommensteuer jedes Einzelnen.
Ausland
Ich wohne im Ausland und vermiete eine Wohnung in Deutschland. Muss ich hier Steuern zahlen?
Ja. Mieteinkünfte aus deutschem Grundbesitz sind auch ohne Wohnsitz in Deutschland steuerpflichtig. Sie geben eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt ab; den Grundfreibetrag erhalten Sie dabei grundsätzlich nicht. Ob und wie die deutsche Steuer in Ihrem Wohnsitzstaat angerechnet wird, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen.
Ich habe ein Konto oder Depot im Ausland. Was muss ich erklären?
Wer in Deutschland wohnt, versteuert seine Einkünfte aus aller Welt. Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus einem ausländischen Depot gehören in die Anlage KAP, weil keine deutsche Bank die Steuer einbehalten hat. Ausländische Quellensteuer wird bis zu dem im Abkommen vorgesehenen Satz angerechnet. Was darüber hinaus einbehalten wurde, holen Sie nur über einen Erstattungsantrag im Ausland zurück.
Ich ziehe nach Deutschland oder ins Ausland. Was ändert sich steuerlich?
Mit dem Zuzug werden Sie in Deutschland mit Ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Ausländische Einkünfte aus der Zeit vor dem Zuzug erhöhen dabei im Zuzugsjahr den Steuersatz. Beim Wegzug endet die unbeschränkte Steuerpflicht, Einkünfte aus Deutschland bleiben aber steuerpflichtig. Wer Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 Prozent hält, muss zudem mit einer Besteuerung der stillen Reserven beim Wegzug rechnen. Beides lässt sich nur vorher gestalten.
Zusammenarbeit
Bis wann muss die Erklärung abgegeben sein, wenn ein Steuerberater sie erstellt?
Beratene Steuerpflichtige haben grundsätzlich bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit, für 2025 also bis zum 1. März 2027. Das Finanzamt kann Erklärungen im Einzelfall früher anfordern. Ohne Steuerberater endet die Frist für 2025 am 31. Juli 2026.
Was kostet eine Einkommensteuererklärung beim Steuerberater?
Das Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängt vor allem von der Höhe der Einkünfte und vom Aufwand ab. Daneben kann das Honorar mittels Vergütungsvereinbarung zwischen Mandant und Steuerberater vereinbart werden.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach dem Erstgespräch, persönlich, telefonisch oder per Video, unterzeichnen Sie Vertrag und Vollmacht digital. Belege laden Sie in Ihre Kanzleicloud, wo Sie auch Erklärungen und Bescheide finden. Die fertige Erklärung geben Sie elektronisch frei, und wir übermitteln sie an das Finanzamt.
Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
