Ausland und Steuern
Internationales Steuerrecht
Das internationale Steuerrecht ist komplex. Multilaterale Abkommen und innerstattliche Regelungen regeln die Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten. Privatpersonen müssen sich der Komplexität bewusst sein um Risiken zu minimieren, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und dennoch eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Regelmäßig muss zunächst geklärt werden, welchem Staat das Besteuerungsrecht für welche ausländischen Einnahmen zusteht. Hierzu müssen nationale Steuergesetze sowie insbesondere das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beiden Staaten geprüft und Ihr persönlicher Sachverhalt, soweit jedenfalls möglich, gestaltet werden.
Gerade im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften oder auch Erbschaften aus dem Ausland wird, so jedenfalls unsere Erfahrung, oftmals fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ebendiese für die deutsche Steuererklärung nicht relevant sind. Dies insbesondere dann, wenn im Ausland bereits Steuern gezahlt wurden. Hierin liegt ein gefährlicher Trugschluss. Neben der Klärung, welchem Staat das Besteuerunsrecht der Einnahmen bzw. der Erbschaft bzw. Schenkung zusteht, kann es in beiden Staat zu einer sog. Anzeige- und Besteuerungspflicht führen, deren Erfüllung ggf. auch strafbewährt sein kann. Hier gilt es, ein Steuerstrafverfahren zu vermeiden und rechtzeitig in die Prüfung und Planung einzusteigen.
Als zertifizierter Fachberater für Internationales Steuerrecht, verliehen durch die Steuerberaterkammer Düsseldorf bereits im Jahre 2018, dürfen wir daher auf eine langjährige Erfahrung auch in diesem komplexen Bereich des Steuerrechts zurückblicken. Wir stehen Ihnen daher als kompetent und zuverlässig Partner zur Seite und navigieren Sie sicher ans Ziel.
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit über 90 Ländern der Welt. Bei den übrigen Ländern kann es mithin gar zu einer unkontrollierten Doppelbesteuerung kommen, da insoweit keine bilateralen Abkommen zwischen beiden Staaten existieren, welche die Besteuerung regeln. Hierzu zählt u.a. auch Brasilien.
Das internationale Steuerrecht ist für Sie regelmäßig dann von Relevanz, wenn
- Sie im Inland wohnhaft sind und Einnahmen im bzw. aus dem Ausland erzielen.
- Sie im Ausland wohnhaft sind und Einahmen in Deutschland erzielen.
- Sie als Expat ggf. nur temporär in Deutschland berufstätig sind.
- Sie temporär im Ausland berufstätig sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten.
- Sie Vermögen in oder nach Deutschland (ver-) erben oder (ver-) schenken.
Die Kanzlei Kaplan berät Sie zuverlässig, kompetent und transparent bei Ihrem Anliegen im internationalen Steuerrecht.
