Ausland und Steuern
Doppelbesteuerung · Wegzug · Beschränkte Steuerpflicht

Wohnsitz im Inland · Einkünfte aus dem Ausland

Wer im Inland wohnt, ist unbeschränkt steuerpflichtig und erklärt sein Welteinkommen in Deutschland, auch wenn Einkünfte im Ausland bereits versteuert wurden. Das Abkommen entscheidet, ob diese Einkünfte freigestellt oder die ausländische Steuer angerechnet wird; freigestellte Einkünfte erhöhen über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz.

Die Anrechnung ist je Staat auf die deutsche Steuer begrenzt, die auf diese Einkünfte entfällt; ein Überhang geht verloren, lässt sich aber oft durch Abzug oder Erstattung im Quellenstaat vermeiden. Wir klären das Besteuerungsrecht, berechnen den Höchstbetrag und vertreten Sie gegenüber Finanzamt und Finanzgericht.

Wohnsitz im Ausland · Einkünfte im Inland

Ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sind Sie nur mit inländischen Einkünften im Sinne des § 49 EStG steuerpflichtig, etwa aus inländischem Grundbesitz, aus Arbeit in Deutschland oder aus deutschen Renten. Vieles wird an der Quelle besteuert, und zwar von den Bruttoeinnahmen; den niedrigeren Abkommenssatz gibt es nur auf Antrag.

Wer nahezu alle Einkünfte in Deutschland erzielt, kann die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger beantragen; wer in ein niedrig besteuerndes Gebiet wegzieht, bleibt unter Umständen zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig. Wir holen zu viel einbehaltene Steuern zurück und führen Einspruch und Klage, auf Wunsch auf Englisch.

Fachberater für Internationales Steuerrecht

Herr Kaplan führt seit 2018 die von der Steuerberaterkammer Düsseldorf verliehene Bezeichnung Fachberater für Internationales Steuerrecht. Die Kammer verleiht sie nur nach dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und einer Mindestzahl bearbeiteter Fälle; die jährliche Fortbildung ist der Kammer nachzuweisen.

Bis 2022 hat er deutsche Großkonzerne bei ihrer Strukturierung im internationalen Steuerrecht beraten; heute kommt diese Erfahrung Privatpersonen, Expatriates und Kapitalanlegern zugute. Er unterrichtet internationales Steuerrecht an der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen und ist Mitglied im Institut für Internationales Steuerrecht.

Steuerberaterkanzlei  Kaplan

Steuerberater · Fachberater

Eichendorffstraße 3 · 40474 Düsseldorf

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kanzlei@steuerberater-kaplan.de

 

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