Ausland und Steuern
Internationales Steuerrecht
Das internationale Steuerrecht ist komplex. Multilaterale Abkommen und innerstattliche Regelungen regeln die Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten. Privatpersonen müssen sich der Komplexität bewusst sein um Risiken zu minimieren, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und dennoch eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Regelmäßig muss zunächst geklärt werden, welchem Staat das Besteuerungsrecht für welche ausländischen Einnahmen zusteht. Hierzu müssen nationale Steuergesetze sowie das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geprüft werden.
Gerade im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften oder auch Erbschaften aus dem Ausland wird, so jedenfalls unsere Erfahrung, oftmals fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ebendiese für die deutsche Steuererklärung nicht relevant sind. Dies insbesondere dann, wenn im Ausland bereits Steuern gezahlt wurden. Hierin liegt ein gefährlicher Trugschluss. Neben der Klärung, welchem Staat das Besteuerunsrecht zusteht, kann es in beiden Staat zu einer sog. Anzeige- und Besteuerungspflicht führen, deren Erfüllung ggf. strafbewährt sein kann.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit über 90 Ländern der Welt. Bei den übrigen Ländern kann es mithin gar zu einer unkontrollierten Doppelbesteuerung kommen, da insoweit keine bilateralen Abkommen zwischen beiden Staaten existieren, welche die Besteuerung regeln.
Das internationale Steuerrecht ist für Sie regelmäßig dann von Relevanz, wenn
- Sie im Inland wohnhaft sind und Einnahmen im bzw. aus dem Ausland erzielen.
- Sie im Ausland wohnhaft sind und Einahmen in Deutschland erzielen.
- Sie als Expat temporär in Deutschland berufstätig sind oder dauerhaft hier tätig sein möchten.
- Sie temporär im Ausland berufstätig sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten.
- Sie Vermögen in oder nach Deutschland (ver-) erben oder (ver-) schenken.
Fachberatung durch Fachberater
Als zertifizierter Fachberater für Internationales Steuerrecht, verliehen durch die Steuerberaterkammer Düsseldorf bereits im Jahre 2018, darf Herr Kaplan auf eine langjährige Erfahrung - auch in diesem komplexen Bereich des Steuerrechts - zurückblicken. Seiner ausgewiesene Fachkenntnis auf diesem Gebiet, welche er durch jährliche Fortbildungen stets aktuell hält, vertrauen Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet und aus dem Ausland.
