Kanzlei Kaplan · Privatmandate

Privatmandate

Privatpersonen

Die Einkommensteuer ist eine der komplexesten Materie des deutschen Steuerrechts. Neben den fachlichen Anforderungen, die einer ständigen Veränderung durch Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung unterliegen, haben Sie inzwischen auch eine ganze Reihe technischer Besonderheiten zu beachten. 

So sind Steuererklärungen dem Finanzamt vollständig elektronisch zu übermitteln. Ihre Einkommensteuererklärung wird unter Beachtung der vorgenannten steuerrechtlichen Vorgaben erstellt; hierbei berücksichtigen wir nicht nur alle steuerpflichtigen Einnahmen, sondern optimeren Ihre Steuerlast durch Ausschöpfung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und vertreten diese gegenüber der Finanzbehörde nachdrücklich.

Die Kanzlei Kaplan hat sich auf die Beratung von Privatpersonen und Personengemeinschaften spezialisiert und pflegt einen kontinuierlichen Austausch mit der akademischen Steuerfachwelt, mit spezialisierten Kollegen aus den verschiedenen Rechtsgebieten sowie nichtzuletzt auch mit der Finanzverwaltung. Dadurch ist sie stets über die neuesten Entwicklungen informiert, bestens vernetzt und kann diese Erkenntnisse in die Beratung einfließen lassen. 

Einkommensteuer

Ganz gleich, ob Sie die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung oder die Feststellungserklärung Ihrer Personengemeinschaft wünschen; wir erstellen neben den Steuererklärungen auch fundierte Erläuterungen und Anlagen für das Finanzamt. Anschließend übermitteln wir diese form- und fristgerecht und in authentifizierter Form. Die Kanzlei Kaplan unterstützen Sie zuverlässig, kompetent und transparent bei Ihren steuerlichen Vorhaben.

Der gesamte Prozess, von der Mandatsannahme über die Abstimmung bis zur Erstellung, Freigabe und Übermittlung wurde für Sie dergestalt optimiert, dass dieser so schlank wie nötig und so effiziente und reibungslose wie möglich gehalten ist. Neben einfach zu bedienenden Online-Fragebögen hat die Kanzlei Kaplan eine eigene Cloud im Einsatz.

Inklusivleistungen, zusätzlich zur Erstellung Ihrer Einkommensteuer- und Feststellungserklärung:

  • Zugang zu Ihrem persönlichen Steuerordner in unserer Kanzlei-Cloud für den digitalen Belegaustausch. 
  • Nutzung unserer jährlich aktualisierten Online-Formulare mit klaren und verständlichen Fragen.
  • Übernahme einer Empfangsvollmacht für Steuerbescheide und sonstige Schreiben der Finanzbehörde.
  • Führung der vollständigen Korrespondenz mit dem Finanzamt sowie, falls notwendig, dem Finanzgericht.
  • Erstellung einer individuellen Übersicht Ihrer steuerlichen Ergebnisse pro Veranlagungsjahr.
  • Elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung in authentifizierter Form an die Finanzbehörde.

Steuerliches Verfahrensrecht (AO und FGO)

Das steuerliche Verfahrensrecht gilt als Königsdisziplin des Steuerrechts. Nicht jeder Verwaltungsakt der Finanzbehörden ist tatsächlich korrekt. Jedoch muss vor einer materiell-rechtlichen Änderung (Sachrecht) geprüft werden, ob der Verwaltungsakt formell-rechtlich überhaupt hätte erlassen werden dürfen, ein bestehender Verwaltungsakt hätte geändert werden dürfen oder der nun in der Welt befindliche Verwaltungsakt überhaupt noch änderbar ist oder in formelle Bestandskarft erwachsen ist, auch wenn dieser nach dem Sachrecht nicht korrekt ist.

Das steuerliche Verfahrensrecht ist Kernstück eines jeden Studiums zum Finanzbeamten. Daher verwundert es wenig, dass regelmäßig die Finanzbehörde in diesem Punkt einem normalen Berater überlegen ist. Als ehemaliger Finanzbeamter ist Herr Kaplan jedoch ein ausgewiesener Experte auch im steuerlichen Verfahrensrecht und hat bereits diverse Rechtsbehelfe sowie finanzgerichtliche Klageverfahren erfolgreich für seine Mandanten geführt.

Steuerberaterkanzlei  Kaplan

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