Privatmandate
Privatpersonen
Die Einkommensteuer ist eine der komplexesten Materie des deutschen Steuerrechts. Neben den fachlichen Anforderungen, die einer ständigen Veränderung durch Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung unterliegen, haben Sie inzwischen auch eine ganze Reihe technischer Besonderheiten zu beachten.
So sind die heutigen Steuererklärungen in aller Regel dem Finanzamt nach einem Zertifizierungs- bzw. Authentifizierungsverfahren elektronisch zu übermitteln. Ihre Einkommensteuererklärung wird unter Beachtung der vorgenannten steuerrechtlichen Vorgaben so erstellt, dass alle steuerpflichtigen Einkünfte versteuert werden und alle gesetzlich möglichen Steuerminderungen geprüft und gegenüber der Finanzbehörde geltendgemacht werden.
Durch die Spezialisierung als Steuerberater für Privatpersonen sowie durch stetige Weiterbildung sowie den Austausch mit der (internationalen) akademischen Fachwelt und nicht zuletzt der Finanzverwaltung, ist die Kanzlei Kaplan stets über die neuesten Entwicklungen informiert und lässt diese in die Beratung einfließen.
Einkommensteuer
Ganz gleich, ob Sie Steuerberatung nur für einen konrekten Sachverhalt benötigen oder Sie die vollumfängliche Erstellung Ihrer Steuererklärung, nebst Erläuteurngen und Übermittlung in authentifizierter Form, wünschen; die Kanzlei Kaplan unterstützen Sie zuverlässig, kompetent und transparent, sowohl bei einfachen als auch bei komplexen Themen.
Der gesamte Prozess, von der Mandatsannahme über die Abstimmung bis zur Erstellung, Freigabe und Übermittlung wurde für Sie dergestalt optimiert, dass dieser so schlank wie nötig und so effiziente und reibungslose wie möglich gehalten ist. Neben einfach zu bedienenden Online-Fragebögen hat die Kanzlei Kaplan eine eigene Cloud im Einsatz.
Inklusivleistungen, zusätzlich zu der Erstellung Ihrer Einkommensteuer- und Feststellungserklärung:
- Zugang zu Ihrem persönlichen Steuerordner in unserer Kanzlei-Cloud für den digitalen Belegaustausch.
- Nutzung unseres jährlich aktualisierten Online-Formulars mit klaren und verständlichen Fragen.
- Übernahme einer Empfangsvollmacht für Steuerbescheide und sonstige Schreiben der Finanzbehörde.
- Erstellung einer individuellen Übersicht Ihrer steuerlichen Ergebnisse pro Veranlagungsjahr.
- Elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung in authentifizierter Form an die Finanzbehörde.
