Unsere Leistungen

Privatpersonen

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihre private Einkommensteuererklärung oder die Feststellungserklärung Ihrer Erben- oder Grundstücksgemeinschaft, ganz gleich wie komplex und umfangreich diese sind. Sie erzielen Einkünfte im Ausland, zahlen, sind als Expat in Deutschland oder leben im Ausland, erzielen aber in Deutschland Einkünfte? Als von der Steuerberaterkammer Düsseldorf bestellter Fachberater für internationales Steuerrecht, unterstützen wir kompetent und souverän auch bei jeglichen Sachverhalten mit Bezug zum Ausland.

Gleichzeitg optimieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre erzielten Einnahmen und machen alle gesetzlich möglichen sowie zulässigen Kosten geltend, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Übrigens, Kosten für Ihren Steuerberater können (teilweise) steuerlich abgesetzt werden. Sprechen Sie uns mit Ihren Fragen gerne an, wir navigieren Sie durch den Steuerdschungel.

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Immobilie und Steuern

Ganz gleich ob Sie eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus erwerben, verkaufen, vermieten oder sanieren; auf kurz oder lang kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt. Mit einer klaren Strategie und sauberen Dokumentation von Beginn an stellen wir Ihr Vorhaben auf ein festes steuerrechtliches Fundament. 

Wir beraten Sie bei der

  • Nutzung steuerlicher Bewertungsmöglichkeiten des Objekts.
  • Erhöhung des Abschreibungspotentials und des Werbungskostenabzugs.
  • Sicherung des Werbungskostenabzugs bei Vermietung an Angehörige.
  • Steuerstrukturierten Ausführung von Großrenovierungen und Modernisierungen.
  • Prüfung, ob der Kaufpreis zwischen nahen Angehörigen angemessen ist.
  • Prüfung, ob die steuerliche Spekulationsfrist für die Veräußerung abgelaufen ist.

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Ausland und Steuern

Im internationalen Steuerrecht wird durch eine Vielzahl von Abkommen und bilateralen Vereinbarungen eine angemessene Besteuerung von Einkommen und Vermögen zwischen den beteiligten Staaten sichergestellt sowie eine Nichtbesteuerung verhindert. Der Steuerpflichtige kommt hier regelmäßig zu kurz und steht überdies mehreren Finanzbehörden gegenüber.

Wenn Sie

  • Einkünfte aus dem Ausland beziehen z.B. Mieten, Kapitalerträge, Gehalt oder Rente
  • Beteiligungen, einen Betrieb oder Immobilien im Ausland besitzen
  • Temporär im Inlad (Expat) arbeiten und auch Einnahmen aus Ihrem Heimatstaat erzielen
  • in das Ausland verziehen, jedoch Firmen oder Immobilien in Deutschland besitzen

navigieren wir Sie sicher und kompetent durch die Untiefen des deutschen internationalen Steuerrechts .

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Gemeinnützige Vereine

Für gemeinnützige Vereine gilt eine Steuerbefreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, jedenfalls solange die Einnahmen aus dem jeweiligen Zweckbetrieb (Ideeller Bereich) stammen. Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer, wenn diese den Freibetrag überschreiten.

Um diese Vorteile zu erlangen, ist die Anerkennung durch das Finanzamt als "Gemeinnützig" oder "Mildtätig" notwendig. Anschließend gilt es, sicherzustellen, dass im Tagesgeschäft diese Gemeinnützigkeit nicht durch schädliches Handeln gefährdet wird. Anderenfalls droht der - ggf. rückwirkende - Entzug der  Gemeinnützigkeit.

Insbesondere möchten wir insoweit auf die Haftung des Vorstands für Steuerschäden hinweisen.

Wir sind eine der wenigen Kanzleien, die sich auf gemeinnützige Vereine und Einrichtungen spezialisiert haben.

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Steuerberatung Kaplan

Eichendorffstraße 3 · 40474 Düsseldorf

Telefon      +49   (0) 211  538  083  -  60

Telefax      +49   (0) 211  538  083  -  62

kanzlei@steuerberater-kaplan.de

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