Kanzlei Kaplan · Leistungen

Unsere Leistungen

Privatpersonen
Privatmandate · Bruchteilsgemeinschaften

Wir sind der Ansprechpartner für Ihre private Einkommensteuererklärung, die Feststellungserklärung Ihrer Erben- oder Grundstücksgemeinschaft oder um das steuerrechtliche Verfahrensrecht. Wir beraten verständlich, zuverlässig und kompetent, navigiert Sie sicher durch die Untiefen des Steuerrechts und setzen Ihr Recht konsequent durch.

  • Verbesserung des Sonderausgaben-, Werbungskosten- sowie Betriebsausgabenabzugs
  • Umsetzung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Einkunftsarten.
  • Optimierung der steuerlichen Situation Ihrer Bruchteilsgemeinschaft.
  • Anwendung steuerlicher Pauschalabzüge, steuerfreier Einnahmen sowie Freibeträge.
  • Identifizierung sonstiger Optimierungspotenzial und Umsetzung ebendieser.
  • Prüfung und Nutzung der Möglichkeiten des steuerlichen Verfahrensrechts.

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Immobilien und Steuern
Vermietung · Veräußerung · Vermögensnachfolge

Ganz gleich ob Sie eine Eigentumswohnung, ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus erwerben, verkaufen, vermieten oder sanieren; auf kurz oder lang kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt. Mit einer klaren Strategie und Dokumentation von Beginn an, stellen wir Ihr Vorhaben von Beginn an auf ein solides steuerrechtliches Fundament. 

  • Nutzung steuerlicher Bewertungsmöglichkeiten Ihrer Objekte.
  • Erhöhung des Abschreibungspotentials und des Werbungskostenabzugs.
  • Sicherung des Werbungskostenabzugs bei Vermietung an Angehörige (und Dritte).
  • Steuerstrukturierte Ausführung von Großrenovierungen und Modernisierungen.
  • Prüfung und Gestaltung bei Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Immobilien.
  • Beratung und Optimierung bei der Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation.

Mehr über unsere Leistungen zum Thema Immobilie und Steuern

Ausland und Steuern
Auslandseinkünfte · Beschränkte Steuerpflicht · Wegzug

Im internationalen Steuerrecht soll durch eine Vielzahl von multilateralen Abkommen eine angemessene Besteuerung von Einkommen und Vermögen zwischen den beteiligten Staaten sichergestellt und eine Nichtbesteuerung verhindert werden. Der Steuerpflichtige kommt regelmäßig zu kurz und steht mehreren Finanzbehörden gegenüber.

  • Einkünfte aus dem Ausland z.B. aus Beteiligungen, Immobilien oder Ihrer Arbeitstätigkeit im Ausland.
  • Einkünfte im Inland, bei gleichzeitigem Wohnsitz im Ausland (sog. beschränkte Steuerpflicht).
  • Anrechnung ausländischer Steuern im Inland sowie Erstattung deutscher Quellensteuern.
  • Expatriates (Expats), Beratung, Strukturierung und Steuerdeklaration im Inland.
  • Wegzug in das Ausland unter Verbleib von einkünfteerzielenden Vermögenswerten im Inland.

Mehr über die Leistungen zum Thema Ausland und Steuern

Steuerberaterkanzlei  Kaplan

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Telefon      +49 (0) 211  538  083  -  60

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