Unsere Leistungen
Privatpersonen
Privatmandate · Personen- sowie Bruchteilsgemeinschaften
Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihre private Einkommensteuererklärung oder die Feststellungserklärung Ihrer Erben- oder Grundstücksgemeinschaft geht. Wir beraten Sie verständlich, zuverlässig und vor allem kompetent und navigiert Sie sicher durch das Dickicht und die Untiefen des nationalen sowie internationalen Steuerrechts.
Gleichzeitig prüfen und identifizieren wir gemeinsam mit Ihnen Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Einkünfte. Die so identifizierten Potentiale werden sodann, im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärungen, als steuerfreie Einnahmen, abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben oder aber als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht. Wir setzen Ihre Rechtspositionen entschlossen gegenüber dem Finanzamt durch.
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Immobilien und Steuern
Vermietung · Veräußerung · Vermögensnachfolge
Ganz gleich ob Sie eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus erwerben, verkaufen, vermieten oder sanieren; auf kurz oder lang kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt. Mit einer klaren Strategie und sauberen Dokumentation von Beginn an, stellt die Kanzlei Ihr Vorhaben auf ein festes steuerrechtliches Fundament.
- Nutzung steuerlicher Bewertungsmöglichkeiten Ihrer Objekte.
- Erhöhung des Abschreibungspotentials und des Werbungskostenabzugs.
- Sicherung des Werbungskostenabzugs bei Vermietung an Angehörige (und Dritte).
- Steuerstrukturierte Ausführung von Großrenovierungen und Modernisierungen.
- Prüfung und Gestaltung bei dem Erwerb und Veräußerung von Immobilien.
- Beratung und Optimierung bei der Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation.
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Ausland und Steuern
Auslandseinkünfte · Beschränkte Steuerpflicht · Wegzug
Im internationalen Steuerrecht soll durch eine Vielzahl von Abkommen und bilateralen Vereinbarungen eine angemessene Besteuerung von Einkommen und Vermögen zwischen den beteiligten Staaten sichergestellt sowie eine Nichtbesteuerung verhindert werden. Der Steuerpflichtige kommt regelmäßig zu kurz und steht alleine mehreren Finanzbehörden gegenüber.
- Einkünfte aus dem Ausland z.B. aus Beteiligungen, Immobilien oder Ihrer Arbeitstätigkeit im Ausland.
- Einkünfte im Inland, bei gleichzeitigem Wohnsitz im Ausland (sog. beschränkte Steuerpflicht).
- Expatriates (Expats), Beratung, Strukturierung und Steuerdeklaration im Inland.
- Wegzug in das Ausland unter Verbleib von einkünfteerzielenden Vermögenswerten im Inland.
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