Unsere Leistungen

Privatpersonen

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihre Einkommensteuererklärung sowie Feststellungs- erklärung, ganz gleich wie komplexe und umfangreich diese sind. Sie haben zusätzlich ausländische Einkünfte? Als Fachberater für internationales Steuerrecht beraten wir bei Sachverhalten mit Auslandsbezug stets kompetent und souverän.

Gleichzeitg optimieren wir gemeinsam mit Ihnen, Ihre erzielten Einnahmen und machen alle gesetzlich möglichen sowie zulässigen Kosten geltend, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Übrigens, Kosten für Ihren Steuerberater können (teilweise) steuerlich abgesetzt werden.

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Unternehmer

Wir wissen, wie viel Arbeit die Erstellung der laufenden Buchführung und des Jahresabschlusses ist. Mit effizienten Strukturen und digitalen Prozessen nehmen wir Ihnen diese Tätigkeit ab und erleichtern Ihnen den Ablauf wesentlich.

Von der Erfassung und Verbuchung Ihrer Belege, über die Erstellung Ihrer Finanz- und Anlagenbuchhaltung bis zur Aufstellung des der Einnahmen-Überschussrechnung bzw. Vermögensaufstellung, jeweils unter Beachtung der Vorschriften des Steuerrechts.

Wir arbeiten vollständig digital; Sie laden monatlich Ihre Belege hoch und wir erstellen Ihre Finanz- und Anlagenbuchhaltung, die Umsatzsteuervoranmeldung, die  Einnahmen-Überschussrechnung spwie alle privaten und betrieblichen Steuererklärungen.

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Immobilie und Steuern

Ganz gleich ob Sie eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mietshaus erwerben, verkaufen oder vermieten; auf kurz oder lang kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt. Mit einer klaren Strategie und einer sauberen Dokumentation von Beginn an stellen wir Ihr Vorhaben auf ein festes steuerrechtliches Fundament. Wir beraten Sie zur: 

  • Nutzung der Möglichkeiten im Rahmen der steuerlichen Bewertung des Objekts.
  • Erhöhung der Abschreibungspotentiale und des Werbungskostenabzugs.
  • Sicherung des Werbungskostenabzugs bei Vermietung an Angehörige.
  • Steuerstrukturierter Ausführung von Großrenovierungen und Modernisierungen.
  • Gestaltung der Vermögensnachfolge bei Übertragung von Grundbesitz.

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Ausland und Steuern

Im internationalen Steuerrecht soll durch eine Vielzahl von Abkommen und bilateralen Vereinbarungen eine angemessene Besteuerung von Einkommen und Vermögen zwischen den beteiligten Staaten sichergestellt sowie eine Nichtbesteuerung verhindert werden.

  • Sie beziehen Einkünfte aus dem Ausland z.B. Mieten, Kapitalerträge, Gehalt oder Rente? 
  • Sie besitzen Beteiligungen, einen Betrieb oder Immobilien im Ausland?
  • Sie arbeiten temporär im Inlad (Expat) und haben Einnahmen aus Ihrem Heimatstaat?
  • Sie verziehen ins Ausland, besitzen jedoch Firmen oder Immobilien in Deutschland?
  • Sie wohnen in Deutschland und erben Vermögen im Ausland oder umgekehrt?

Wir navigieren Sie sicher durch die Untiefen des internationalen Steuerrecht.

Mehr über unsere Leistungen zu Ausland und Steuern.

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          Steuerberatung Kaplan

           Klosterstraße 22 | 40211 Düsseldorf

Telefon +49 (0)211 538 083 60 | Fax +49 (0)211 538 083 62

 kanzlei@steuerberater-kaplan.de | www.steuerberater-kaplan.de

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