Unsere Leistungen
Privatpersonen · Gemeinschaften · Immobilien · Ausland
Privatpersonen
Wir gestalten, erstellen und übermitteln Ihre Einkommensteuererklärung, prüfen den Steuerbescheid und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt. Im steuerlichen Verfahrensrecht sowie im internationalen Steuerrecht beraten wir auch Berufskollegen.
- Vollständiger Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Betriebsausgaben.
- Verlustverrechnung zwischen den Einkunftsarten und Veranlagungsjahren.
- Pauschbeträge, Freibeträge und steuerfreie Einnahmen.
- Steuererklärungen für Angestellte, Beamte, Expatriates, Rentner und Pensionäre.
- Einspruch und Klage im steuerlichen Verfahrensrecht.
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Gemeinschaften
Erben- und Grundstücksgemeinschaften erzielen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus beidem. Diese Einkünfte werden gesondert und einheitlich festgestellt. Wir erstellen die Feststellungserklärung und prüfen die steuerlichen Folgen der Auseinandersetzung.
- Jährliche Feststellungserklärung mit Verteilung auf die Beteiligten, bei Wechseln taggenau.
- Erfassung von Sonderwerbungskosten einzelner Beteiligter.
- Einspruch gegen den Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid.
- Auseinandersetzung: privates Veräußerungsgeschäft, Anschaffungskosten, Schenkungsteuer.
- Beteiligte im In- und Ausland, Abstimmung ohne Kanzleitermin.
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Immobilien
Ob Sie eine Eigentumswohnung, ein Ein- oder Mehrfamilienhaus erwerben, verkaufen, vermieten oder sanieren: Jede dieser Entscheidungen hat steuerliche Folgen, die sich vorher am besten gestalten lassen.
- Nutzung steuerlicher Bewertungsmöglichkeiten Ihrer Immobilienobjekte.
- Optimierung des Abschreibungspotenzials und des sonstigen Werbungskostenabzugs.
- Sicherung des Werbungskostenabzugs bei Vermietung an Angehörige.
- Steuerlich durchdachte Planung von Großrenovierungen und Modernisierungen.
- Beratung und Optimierung bei der Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation.
Mehr über unsere Leistungen zum Thema Immobilie und Steuern
Ausland
Wer Einkünfte über die Grenze erzielt, muss die doppelte Besteuerung vermeiden, ohne Anrechnungs- und Erstattungsansprüche zu verlieren. Wir klären, welcher Staat besteuern darf, und setzen Anrechnung und Erstattung durch.
- Einkünfte aus dem Ausland, z. B. aus Beteiligungen, Immobilien oder Ihrer Arbeitstätigkeit im Ausland.
- Einkünfte im Inland bei Wohnsitz im Ausland (beschränkte Steuerpflicht).
- Anrechnung ausländischer Steuern im Inland sowie Erstattung deutscher Quellensteuern.
- Expatriates: Beratung, Strukturierung und Steuererklärung in Deutschland.
- Wegzug in das Ausland unter Verbleib von einkünfteerzielenden Vermögenswerten im Inland.
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