Erben- und Grundstücksgemeinschaften
Feststellungserklärung · Gestaltung · Auseinandersetzung

Erben- und Grundstücksgemeinschaften

Eine Erbengemeinschaft entsteht mit dem Erbfall kraft Gesetzes; eine Grundstücksgemeinschaft in der Regel dann, wenn mehrere Personen gemeinsam Grundbesitz erwerben oder geschenkt erhalten. Erzielt die Gemeinschaft Einkünfte – etwa aus Vermietung oder aus Kapitalvermögen –, werden diese gesondert und einheitlich festgestellt. Dafür ist jährlich eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die Einkünfte werden auf Ebene der Gemeinschaft ermittelt und nach den Beteiligungsverhältnissen – bei Veränderungen im Laufe des Jahres taggenau – auf die Beteiligten verteilt. Diese Besteuerungsgrundlagen übernimmt das Wohnsitzfinanzamt jedes Beteiligten in dessen Einkommensteuerveranlagung.

Feststellungserklärung

Das Feststellungsfinanzamt erlässt über das zu verteilende Ergebnis einen Feststellungsbescheid. Er ist Grundlagenbescheid und bindet die Einkommensteuerveranlagung jedes Beteiligten. Einwände gegen die Höhe der Einkünfte aus der Gemeinschaft können deshalb nur mit einem Einspruch gegen den Feststellungsbescheid geltend gemacht werden, nicht im Einkommensteuerbescheid.

Der Ablauf ist durchgehend digital: Sie beantworten den Online-Fragebogen, stellen Belege in Ihren Steuerordner in der Kanzleicloud und geben die fertige Erklärung elektronisch frei.

Leistungsumfang der Feststellungserklärung:

  • Zugang zu Ihrem persönlichen Steuerordner in der Kanzleicloud für den digitalen Belegaustausch. 
  • Übernahme einer Empfangsvollmacht für Bescheide und Schreiben des Finanzamts.
  • Führung der Korrespondenz mit dem Finanzamt im Veranlagungsverfahren; Einspruchs- und Klageverfahren nach gesonderter Vereinbarung.
  • Erstellung einer individuellen Übersicht Ihrer steuerlichen Ergebnisse pro Veranlagungsjahr.
  • Elektronische Übermittlung der Erklärung in authentifizierter Form an das Finanzamt.

Gestaltung und Auseinandersetzung

Gestaltung setzt bei Gemeinschaften auf Ebene der Gemeinschaft an: Die Beteiligten übernehmen die festgestellten Besteuerungsgrundlagen, eine Korrektur in ihrer eigenen Einkommensteuerveranlagung ist ausgeschlossen. Deshalb klären wir vor Abgabe der Erklärung, wie Einkünfte, Werbungskosten und Sonderwerbungskosten einzelner Beteiligter zutreffend erfasst werden.

Besondere Sorgfalt verlangt die Auseinandersetzung einer Erben- oder Grundstücksgemeinschaft. Je nach Gestaltung können dabei ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, neue Anschaffungskosten des übernehmenden Beteiligten oder Schenkungsteuer entstehen. Wir prüfen diese Folgen, bevor die Vereinbarung geschlossen wird.

Steuerberaterkanzlei  Kaplan

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