Bruchteilsgemeinschaften

Erben- und Grundstücksgemeinschaften

Eine solche sog. Burchteilsgemeinschaft entsteht bereits dann, wenn Vermögen - meist Grundbesitz und/oder Kapitalvermögen - auf mehrere Personen übertragen wird und diese mit dem Vermögen erzielt werden. Für ebendiese Einkünfte hat die entstehende Bruchteilsgemeinschaft eine jährliche sog. gesonderte (und einheitliche) Feststellungserklärungen zu erstellen und bei der für die Gemeinschaft zuständigen Finanzbehörde einzureichen.

Diese erzielten Einkünfte - ob Mieteinkünfte oder (auch) Erträge aus Kapitalvermögen, müssen auf Ebene der Gemeinschaft korrekt ermittelt und anschließend taggenau auf die einzelnen Beteiligten korrekt verteilt werden. Diese sogenannten Besteuerungsgrundlagen bilden die Grundlage für die Besteuerung auf Ebene der Beteiligten.

Feststellungserklärung

Das zuständige Feststellungsfinanzamt erlässt hierüber einen Feststellungsbescheide, den sog. Grundlagenbescheid, für und gegen alle Beteiligten. Diese haben die Ergebnisse separat in Ihren jeweiligen Einkommensteuererklärungen zu berücksichtigen. Einwände gegen die Höhe der Einkünfte aus der Gemeinschaft sind verfahrensrechtlich nur gegen den Grundlagenbescheid der Gemeinschaft zulässig. Auch hier gilt mitin; Expertise im Verfahrensrecht ist Trumpf.

Der gesamte Prozess, von der Mandatsannahme über die Abstimmung bis zur Erstellung, Freigabe und Übermittlung wurde für Sie dergestalt optimiert, dass dieser so schlank wie nötig und so effiziente und reibungslose wie möglich gehalten ist. Neben einfach zu bedienenden Online-Fragebögen hat die Kanzlei Kaplan eine eigene Cloud im Einsatz.

Inklusivleistungen, zusätzlich zur Erstellung Ihrer Einkommensteuer- und Feststellungserklärung:

  • Zugang zu Ihrem persönlichen Steuerordner in unserer Kanzlei-Cloud für den digitalen Belegaustausch. 
  • Übernahme einer Empfangsvollmacht für Steuerbescheide und sonstige Schreiben der Finanzbehörde.
  • Führung der vollständigen Korrespondenz mit dem Finanzamt sowie, falls notwendig, dem Finanzgericht.
  • Erstellung einer individuellen Übersicht Ihrer steuerlichen Ergebnisse pro Veranlagungsjahr.
  • Elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung in authentifizierter Form an die Finanzbehörde.

Steuerberatung

Ähnlich wie bei der Gestaltungsberatung zur Einkommensteuer für Privatpersonen, muss eine steuerliche Optimierung hier auf Ebene der Gemeinschaft stattfinden. Denn in der Einkommensteuerveranlagung der Beteiligten, werden die auf Ebene der Gemeinschaft festgestellten Besteuerungsgrundlagen lediglich übernommen. Genau hier setzen wir mit unserer ganzheitlichen Beratung an und bieten Ihnen eine passgenaue, optimierte Steuerberatung.

Insbesondere bei der Auflösung einer Erben- oder Grundstücksgemeinschaft ist Vorsicht dringend geboten. Gerade bei der Auseinandersetzung einer solchen Gemeinschaft, bei der regelmäßig mehrere Personen mit unterschiedlichen Interessen und Wünsche betroffen sind, ist eine kompetente Steuerberatung unerlässlich. Anderenfalls droht den Beteiligten regelmäßig eine böse Überraschung und regelmäßig ein erheblicher Steuerschaden.

Steuerberaterkanzlei  Kaplan

Eichendorffstraße 3 · 40474 Düsseldorf

Telefon      +49 (0) 211  538  083  -  60

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