Immobilien und Vermietung

Immobilien & Steuern

Unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie als Kapitalanlage oder zur Eigennutzung erwerben, gibt es steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten. Insbesondere bei Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Bewirtschaftung von Immobilien muss davon auszugegangen werden, dass die Finanzverwaltung insoweit eine sorgfältige Prüfung vornimmt. Hierbei kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Eine kompetente Steuerberatung ist bei Immobilien von entscheidender Bedeutung und sollte von Beginn an in Betracht gezogen werden. 

 

Die Kanzlei Kaplan betreut vertrauensvoll Mandanten mit einem Grundbesitzbestand jeglicher Größenordnung und blickt auf eine langjährige Erfahrung in der steuerrechtlichen Beratung zum Erwerb, Bewertung, Finanzierung, Sanierung und Modernisierung von Grundbesitz zurück. Gerade in diesen Bereich ist strategisches Handeln, Fachkompetenz und Durchsetzungsvermögen von besonderer Bedeutung, um steuerliche Vorteil zu generieren und abzusichern.

 

Durch eine effektive Strukturierung können Steuern minimiert und gleichzeitig alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden. Hierzu berät Sie die Kanzlei Kaplan offen, transparent und vor allem ehrlich. Das bedeutet auch, dass wir mit Ihnen keine Struktur aufsetzen, deren (laufende) Kosten Ihren Steuervorteil übersteigen. Wir bieten Ihnen Lösungen, die zu Ihnen und Ihrem Vorhaben passen. Denn, steuerrechtliche Bberatung ist für uns Vertrauenssache.

 

Beratung

  • Wertermittlung von Grundstücken nach dem BewG.
  • Optimierung steuerlicher Auswirkungen bei Großrenovierungen oder Sanierungen.
  • Erstellung einer Totalüberschussprognose für das FA. 
  • Renditeanalyse vor dem Immobilienkauf.
  • Sicherstellung des Werbungskostenabzugs bei einer Vermietung an (nahe) Angehörige.

Gestaltung

  • Vermögensnachfolgeplanung und -Übertragung.
  • Nutzung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten.
  • Optimierung der Abschreibungsmöglichkeiten.
  • Vermeidung steuerpflichtiger privater Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG.
  • Optimierte Aufteilung des Kaufpreis in Grund und Boden und Gebäude bereits im Kaufvertrag.
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