Immobilien und Vermietung
Immobilien & Steuern
Ganz gleich ob Sie ein Immobilie als Kapitalanlage oder für die Eigennutzung erwerben, es gibt allerlei steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten und auch zu gestalten. Insbesondere bei Einnahmen sowie Ausgaben im Bereich der Bewirtschaftung von Immobilien darf davon ausgegangen werden, dass die Finanzverwaltung insoweit aufmerksam prüft. Daher muss da von ausgegangen werden, dass es regelmäßig zu Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kommen wird. Eine kompetente Steuerberatung - von Beginn an - ist bei Immobilien Gold wert.
Die Kanzlei Kaplan betreut vertrauensvoll Mandanten mit einem Immobilien- und Grundbesitzbestand jeglicher Größenordnung und blickt auf eine langjährige Erfahrung in der steuerrechtlichen Beratung zum Erwerb, Bewertung, Finanzierung, Sanierung und Modernisierung von Grundbesitz zurück. Gerade in diesen Bereich ist strategisches Handeln und Fachkompetenz von besonderer Bedeutung, um steuerliche Vorteil zu generieren und abzusichern.
Durch eine effektive Strukturierung können Steuern minimiert und gleichzeitig alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden. Hierzu berät Sie die Kanzlei Kaplan offen, transparent und vor allem ehrlich. Das bedeutet auch, dass keine Struktur auf bzw. umgesetzt wird, deren (laufende) jährliche Kosten Ihren Steuervorteil übersteigen. Gemeinsam mit der laufenden steuerrechtlichen Beratung zu Immobilien und Grundbesitz sollte regelmäßig auch eine offene, vertrauensvolle und frühzeitige Vermögensnachfolgeplanung Hand in Hand gehen.
Mehr zum Thema Vermögensnachfolge erfahren Sie unter der Rubrik Erben & Schenken.
Beratung
- Wertermittlung von Grundstücken nach dem BewG.
- Optimierung steuerlicher Auswirkungen bei Großrenovierungen oder Sanierungen.
- Aufteilung des Kaufpreis in Grund und Boden, Gebäude und sonstiges Inventar.
- Sicherstellung des Werbungskostenabzugs bei einer Vermietung an (nahe) Angehörige.
Gestaltung
- Beratung zur Vermögensnachfolgeplanung und Vermögensübertragung.
- Optimierung der Abschreibungsmöglichkeiten.
- Vermeidung steuerpflichtiger privater Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG.
- Optimierung bereits vor und während dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden.
