Immobilien & Steuern

Ganz gleich ob Sie ein unbebautes Grundstück oder eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben oder aber für die Eigennutzung, es gibt allerlei steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten. Denn gerade bei Ausgaben und Gestaltungen im Bereich Immobilien, ist die Finanzverwaltung besonders genau und aufmerksam.

Denn beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung, eines Einfamilienhauses, eines Mietshauses oder eines Bürogebäude wird es regelmäßig zu Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kommen, nicht nur bei der Grunderwerbsteuer. 

Wir betreuen Mandanten welche Ihre Immobilien gewerblich wie auch zu privaten Wohnzwecken vermieten und blicken auf eine langjährige Erfahrung in der steuerlichen Behandlung von Immobilien. Wir beraten Sie zu allen Fragen der steuerlichen Behandlung beim Erwerb, Bewertung,  Finanzierung, Sanierung, Modernisierung und der Vermögensnachfolge.

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Beratung

  • Wertermittlung von Grundstücken nach dem BewG.
  • Optimierung steuerlicher Auswirkungen bei Großrenovierungen oder Sanierungen.
  • Aufteilung des Kaufpreis in Grund und Boden, Gebäude und sonstiges Inventar.
  • Sicherstellung des Werbungskostenabzugs bei einer Vermietung an (nahe) Angehörige.

Gestaltung

  • Beratung zur Vermögensnachfolgeplanung und Vermögensübertragung.
  • Optimierung der Abschreibungsmöglichkeiten.
  • Vermeidung steuerpflichtiger privater Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG.
  • Optimierung bereits vor und während dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden.

Steuerberatung Kaplan

  Klosterstraße 22 | 40211 Düsseldorf

Tel. +49 (0) 211 538 083 - 60 | Fax +49 (0) 211 538 083 - 62

info@steuerberater-kaplan.de | www.steuerberater-kaplan.de

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