Erben- und Grundstücksgemeinschaften

Eine solche Gemeinschaft entsteht bereits dann, wenn Vermögen - meist Grundbesitz und/ oder Kapitalvermögen - übertragen wird und mit diesem Einkünfte erzielt werdene. Für diese Einkünfte hat die entstehende  Erbengemeinschaft eine jährliche sog. gesonderte (und einheitliche) Feststellungserklärungen bei der für die Gemeinschaft zuständigen Finanzbehörde abzugeben. Dies gilt bis zur endgültigen Auflösung der Gemeinschaft.

Die erzielten Einkünfte der Gemeinschaft, ob Mieteinkünfte oder (auch) aus Kapitalvermögen, müssen auf Ebene der Gemeinschaft ermittelt und anschließend auf die Beteiligten verteilt werden. Diese sogenannten Besteuerungsgrundlagen der Gemeinschaft und eines jeden einzelnen Beteiligten werden durch das Feststellugnsfinanzamt verbindlich festgestellt.

Das zuständige Feststellungsfinanzamt der Gemeinschaft erlässt hierüber einen Feststellungsbescheide (sogenannter Grundlagenbescheid) für und gegen jeden Beteiligten der Gemeinschaft. Die Beteiligten haben diese Ergebnisse separat in Ihren Einkommensteuererklärung korrekt zu berücksichtigen. Einwände sind nur gegen den Grundlagenbescheid zulässig.

Ähnlich wie bei der Gestaltungsberatung zur Einkommensteuer für Privatpersonen, muss eine steuerliche Optimierung hier auf Ebene der Gemeinschaft stattfinden. Denn in der Einkommensteuerveranlagung der Beteiligten, werden die auf Ebene der Gemeinschaft festgestellten Besteuerungsgrundlagen lediglich übernommen. Genau hier setzen wir mit unserer ganzheitlichen Beratung an und bieten Ihnen und Ihrer Gemeinschaft eine passgenaue, optimierte Steuerberatung.

Insbesondere bei der Auflösung einer Erben- oder Grundstücksgemeinschaft ist Vorsicht dringend geboten. Gerade bei der Auseinandersetzung einer solchen Gemeinschaft, bei der regelmäßig mehrere Personen mit unterschiedlichen Interessen und Wünsche betroffen sind, ist eine kompetente Steuerberatung unerlässlich. Anderenfalls droht den Beteiligten regelmäßig eine böse Überraschung und regelmäßig ein erheblicher Steuerschaden.

Steuerberaterkanzlei  Kaplan

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