Erben & Nachfolge

Erben- und Grundstücksgemeinschaften

Eine Erben- bzw. Grundstücksgemeinschaft entsteht bereits dann, wenn mehrere Personen Vermögen erben oder gemeinsam erwerben (zumeist Grundbesitz), jedoch keine formelle Gesellschaft gründen möchten. Allerdings kommt es zu einer Erbengemeinschaft auch dann, wenn zwar kein oder nicht ausschließlich Grundbesitz vererbt wird, sondern z.B. (auch) Kapitalvermögen. Für diese Einkünfte hat die so entstehende Erben- oder Grundstücksgemeinschaft jährlich eine gesonderte (und einheitliche) Feststellungserklärungen bei der für diese zuständigen Finanzbehörde abzugeben.

Solche Einkünfte (Mieteinkünfte, Kapitaleinkünfte oder andere Einkünfte) unterliegen zwar der Einkommensteuer auf Ebene der einzelnen Beteiligten dieser Gemeinschaft. Die Ermittlung und Verteilung dieserEinkünfte erfolgt jedoch auf Ebene der Gemeinschaft selbst, welche hierfür jährliche eine sog. gesonderte Feststellungserklärung abgeben muss.

Erbschaft- und Schenkung

Geht es Ihnen um Vermögens(nachfolge)planung und möchten Sie Ihr Vermögen (teilweise) bereits zu Lebzeiten steuerschonend auf die nächste Generation übertragen oder wurden Sie, aufgrund eines Trauerfalles, bereits durch das Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert?

Die Kanzlei Kaplan berät bereits langjährig in Fällen, in denen bereits der Erb- oder Schenkungsfall eingetreten ist, sowie im Rahmen der Vorsorge, durch geplante und strukturierte Vermögensübertragung und Vermögensnachfolgeplanung zu Lebzeiten. Innerhalb des Kanzleinetzwerks befinden sich fähige Fachanwälte für Erbrecht, wodurch Ihnen auch im zivilrechtlichen Bereich eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand angeboten werden kann.

Gerade bem Vermögensübertrag auf eine Person im Ausland oder von einer Person im Ausland an eine Person im Inland gibt es komplexe, internationale Regelungen zu beachten. Hier sind neben den nationalen Regelungen auch die jeweiligen, bilateral abgeschlossenen, Doppelbesteuerungsabkommen für Zwecke der Erbschaft und Schenkung zu beachten.

Bei der Übertragung Ihres Familienvermögens an die nächste Generation - unter Beachtung der Steuerlast und im Einvernehmen mit allen Familienmitgliedern - unterstützt Sie die Kanzlei Kaplan kompetent, zuverlässig und transparent.

Steuerberaterkanzlei  Kaplan

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