Kanzlei Kaplan
Einkommensteuerrecht · Internationales Steuerrecht · Immobilienbesteuerung
Die Kanzlei
Inhabergeführte Steuerberatungskanzlei in Düsseldorf. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall von Beginn an kennt – Sie erhalten klare Antworten in kurzer Zeit, auf Deutsch oder Englisch. Unsere Abläufe sind vollständig digital; das spart Ihnen Wege und Termine und uns wertvolle Zeit für das, worauf es wirklich ankommt: die persönliche Beratung für Sie.
Wir beraten vor allem Privatpersonen und Personengemeinschaften: Vermieter, (leitende) Angestellte und Beamte, Expatriates, Rentner und Pensionäre, Grundstücks- und Erbengemeinschaften sowie Steuerpflichtige mit Einkünften im Ausland oder mit (erweitert) beschränkter Einkommensteuerpflicht in Deutschland. Wir kümmern uns zuverlässig um Ihr steuerrechtliches Anliegen.
Der Anspruch
Praxistaugliche Lösungen, transparente Kommunikation und eine verlässliche, langfristige Zusammenarbeit. Wir erklären Ihnen die steuerlichen Folgen verständlich und rechtzeitig, damit Sie Ihre Entscheidungen auf gesicherter Grundlage treffen. Jeden Steuerbescheid prüfen wir sorgfältig auf Abweichungen und legen Einspruch ein, wo er begründet ist – fristgerecht und fundiert.
Der Kanzleiinhaber ist Fachberater für Internationales Steuerrecht; grenzüberschreitende Sachverhalte gehören daher zu unserem Alltag, ebenso wie die Abstimmung mit ausländischen Beratern und Behörden. Wo Ihr Anliegen über das Steuerrecht hinausgeht, arbeiten wir mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen; so bleibt Ihr Anliegen stets in fachkundigen Händen.
Das Beratungsangebot
Privatpersonen
Vermieter, (leitende) Angestellte, Beamte, Expatriates, Ruheständler und Privatier.
Gemeinschaften
Erben-, Grundstücks- sowie sonstige Bruchteilsgemeinschaften im In- und Ausland.
Immobilien
Kaufpreisaufteilung, Abschreibung, Werbungskostenabzug, Vermietung und Verkauf.
Ausland
Doppelbesteuerung, ausländische Einkünfte, Steueranrechnung und beschränkte Steuerpflicht.
Die Zusammenarbeit
01
Erstgespräch
Wir besprechen Ihr Anliegen – persönlich, telefonisch oder per Video.
02
Vertrag und Vollmacht
Sie unterzeichnen digital; wir melden die Vollmacht dem Finanzamt.
03
Ihr digitaler Steuerordner
In der Kanzleicloud laden Sie Belege hoch und finden Ihre Steuerbescheide.
04
Elektronische Freigabe
Sie geben die Erklärung digital frei; wir übermitteln ans Finanzamt.




