Einkommensteuer für Privatpersonen
Erklärung · Gestaltung · Verfahrensrecht
Privatpersonen
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, schöpfen die Gestaltungsmöglichkeiten aus und vertreten Ihre Position gegenüber dem Finanzamt. Wir beraten Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre ebenso wie Expatriates, Vermieter und Kapitalanleger, deren Einkünfte aus mehreren Quellen oder Staaten stammen. Wollen Sie Vermögen auf Ihren Ehegatten oder Ihre Kinder übertragen, zeigen wir Ihnen die steuerlich günstigste Gestaltung.
Zu unserer Beratung gehört auch das Familiensteuerrecht. Herr Kaplan kommentiert die steuerrechtlichen Hinweise im juris PraxisKommentar BGB (Familienrecht) und veröffentlicht in der Fachzeitschrift Familie und Recht. Diese Erfahrung nutzen wir bei den steuerlichen Folgen von Eheschließung, Zugewinnausgleich und Scheidung ebenso wie bei Schenkung und Erbschaft. Neue Entwicklungen aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung fließen unmittelbar in Ihre Beratung ein.
Einkommensteuer
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung mit den Erläuterungen und Anlagen, die das Finanzamt für die Prüfung braucht, und übermitteln sie fristgerecht in authentifizierter Form. Bei Ehegatten prüfen wir, ob Zusammen- oder Einzelveranlagung günstiger ist, und berücksichtigen Unterhalt an getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten. Sie beantworten unseren Online-Fragebogen, laden Ihre Belege in die Kanzleicloud und geben die Erklärung elektronisch frei.
Mit der Empfangsvollmacht gehen Steuerbescheide und Schreiben des Finanzamts direkt an uns; wir prüfen jeden Bescheid und führen die Korrespondenz im Veranlagungsverfahren. Nach Heirat, Trennung oder Scheidung prüfen wir Steuerklassen und Vorauszahlungen und veranlassen die nötige Anpassung. Erklärungen, Bescheide und eine Übersicht Ihrer Ergebnisse je Jahr liegen in der Kanzleicloud; Einspruch und Klage übernehmen wir nach gesonderter Vereinbarung.
Steuerliches Verfahrensrecht
Nicht jeder Steuerbescheid ist richtig, und nicht jeder falsche Bescheid lässt sich noch ändern. Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung entscheiden, ob ein Bescheid formell rechtmäßig ergangen, wirksam bekanntgegeben oder bereits bestandskräftig ist. Davon hängt ab, ob ein materieller Fehler noch korrigiert werden kann. Nach einer Trennung kommt es zudem oft darauf an, wem ein gemeinsamer Bescheid bekanntgegeben wurde.
Als ehemaliger Beamter der Finanzverwaltung kennt Herr Kaplan das Verfahrensrecht aus Sicht der Behörde und des Steuerpflichtigen. Er hat zahlreiche Einspruchs- und Klageverfahren erfolgreich geführt und berät darin auch Berufskollegen. Wichtig ist Schnelligkeit: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Leiten Sie uns deshalb jeden Bescheid, der Sie selbst erreicht, sofort weiter.
