Steuerberatung für Privatpersonen
Die Einkommensteuer ist eine der komplexesten Materie des deutschen Steuerrechts. Neben den fachlichen Anforderungen, die einer ständigen Veränderung durch Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung unterliegen, haben Sie inzwischen auch eine ganze Reihe technischer Besonderheiten zu beachten.
So sind die heutigen Steuererklärungen in aller Regel dem Finanzamt nach einem Zertifizierungs- bzw. Authentifizierungsverfahren elektronisch zu übermitteln. Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung unter Beachtung der vorgenannten rechtlichen Vorgaben und werten die Ergebnisse für Sie aus.
Durch unsere Spezialisierung als Steuerberater für Privatpersonen sowie durch stetige Weiterbildung und Austausch mit der Finanzverwaltung, sind wir stets über neueste Entwicklungen informiert und lassen dies in unsere Beratung einfließen.
Einkommensteuer
Benötigen Sie Steuerberatung zur Einkommensteuer für einen konkreten Sachverhalt, der Erstellung Ihrer privaten Einkommensteuererklärung nebst Ermittlung und Verteilung der Einkünfte?
Unsere Inklusivleistungen zur Einkommensteuer- und Feststellungserklärung:
- Digitaler Belegaustausch (kein Versendung von Papierbelegen oder E-Mails nötig).
- Jährlicher Steuerfragebogen mit klaren, verständlichen Fragen.
- Einfache Bescheidprüfung durch uns, ohne Rückfragen/ Einspruch.
- Übernahme einer Empfangsvollmacht für die Korrespondenz mit dem Finanzamt.
- Erstellung des Mantelbogen zur Steuererklärung.
- Prüfung von Sonderausgaben (z.B. Spenden, Mitgliedsbeiträge, Versicherungen)
- Prüfung von außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
- Prüfung und Ermittlung ausländischer Einkünfte und deren Auswirkung
- Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen (auch bei Mietern)
- Altersvorsorgebeiträge nach Anlage A
Erben- und Grundstücksgemeinschaften
Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht bereits dann, wenn mehrere Personen ein Grundstück erben oder erwerben, aber keine formelle Gesellschaft gründen möchten. Sie ist vor allem dann relevant, wenn das Grundstück nicht nur der privaten Nutzung dient (Familienheim), sondern Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erzielt werden (sollen).
Mieteinkünfte unterliegen der Einkommensteuer auf Ebene der einzelnen Eigentümer der Gemeinschaft. Die Ermittlung und Verteilung der Einkünfte erfolgt auf Ebene der Gemeinschaft, welche hierfür jährliche eine sog. Feststellungserklärung abgeben muss.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Geht es Ihnen um Vermögens(nachfolge)planung und möchten Sie Ihr Vermögen (teilweise) bereits zu Lebzeiten steuerschonend auf die nächste Generation übertragen oder wurden Sie, aufgrund eines Trauerfalles, bereits durch das Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert?
Gerade bei Erbschaften und Schenkungen an eine Person in das Ausland oder auch von einer Person im Ausland in das Inland gibt es komplexe, internationale Regelungen zu beachten.
Sie möchten unser Mandant werden?
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Steuerberatung Kaplan
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Tel. +49 (0) 211 538 083 - 60 | Fax +49 (0) 211 538 083 - 62
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