Unsere Leistungen
Privatpersonen
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihre private Einkommensteuererklärung oder die Feststellungserklärung Ihrer Erben- oder Grundstücksgemeinschaft, ganz gleich wie komplex und umfangreich diese sind. Sie erzielen Einkünfte im Ausland, zahlen, sind als Expat in Deutschland oder leben im Ausland, erzielen aber in Deutschland Einkünfte? Als von der Steuerberaterkammer Düsseldorf bestellter Fachberater für internationales Steuerrecht, unterstützen wir kompetent und souverän auch bei jeglichen Sachverhalten mit Bezug zum Ausland.
Gleichzeitg optimieren wir gemeinsam mit Ihnen, Ihre erzielten Einnahmen und machen alle gesetzlich möglichen sowie zulässigen Kosten geltend, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Übrigens, Kosten für Ihren Steuerberater können (teilweise) steuerlich abgesetzt werden. Sprechen Sie uns mit Ihren Fragen gerne an, wir navigieren Sie durch den Steuerdschungel.
Durch unseren Fokus als Steuerberater für Privatpersonen sowie durch stetige Weiterbildung und Austausch mit der Finanzverwaltung, sind wir stets über neueste Entwicklungen informiert und lassen dies in unsere Beratung einfließen.
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Gemeinnützige Vereine
Für gemeinnützige Vereine gilt eine Steuerbefreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, jedenfalls solange die Einnahmen aus dem jeweiligen Zweckbetrieb (Ideeller Bereich) stammen. Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unterliegen hingegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer, wenn diese den Freibetrag überschreiten.
Um diese Vorteile zu erlangen, ist die Anerkennung durch das Finanzamt als "Gemeinnützig" oder "Mildtätig" notwendig. Anschließend gilt es, sicherzustellen, dass im Tagesgeschäft diese Gemeinnützigkeit nicht durch schädliches Handeln gefährdet wird. Im Rahmen der jährlich einzureichenden Steuererklärungen prüft das Finanzamt genau, ob die Gemeinnützigkeit - und die einhergehenden steuerlichen Vorteile - weiterhin gewährt oder (rückwirkend) entzogen wird. Insbesondere ist insoweit auf die Haftung des Vorstands/ Geschäftsführung für Steuerschäden hinzuweisen.
Wir sind eine der wenigen Kanzleien, die sich auf gemeinnützige Vereine und Einrichtungen spezialisiert haben.
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Unternehmer
Wir wissen, wie viel Arbeit die Erstellung der laufenden Buchführung und des Jahresabschlusses ist. Mit effizienten Strukturen und digitalen Prozessen nehmen wir Ihnen diese Tätigkeit ab und erleichtern Ihnen den Ablauf wesentlich.
Von der Erfassung und Verbuchung Ihrer Belege, über die Erstellung Ihrer Finanz- und Anlagenbuchhaltung, bis zur Aufstellung der Einnahmen-Überschussrechnung, jeweils unter Beachtung der Vorschriften des Steuerrechts, unterstützen und beraten wir Sie kompetent, zuverlässig und vor allem verständlich.
Wir arbeiten vollständig digital; Sie laden monatlich Ihre Belege hoch und wir erstellen und übermitteln form- und fristgerecht, neben Ihrer monatlichen Buchführung, auch die notwendigen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Ihre privaten und betrieblichen Steuererklärungen.
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Immobilie und Steuern
Ganz gleich ob Sie eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus erwerben, verkaufen oder vermieten; auf kurz oder lang kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt. Mit einer klaren Strategie und sauberen Dokumentation von Beginn an stellen wir Ihr Vorhaben auf ein festes steuerrechtliches Fundament. Wir beraten Sie bei
- Der Nutzung der Möglichkeiten im Rahmen der steuerlichen Bewertung des Objekts.
- Der Erhöhung der Abschreibungspotentiale und des Werbungskostenabzugs.
- Der Sicherung des Werbungskostenabzugs bei Vermietung an Angehörige.
- Der steuerstrukturierten Ausführung von Großrenovierungen und Modernisierungen.
- Der Prüfung, ob der Kaufpreis zwischen nahen Angehörigen angemessen ist.
- Der Prüfung, ob die steuerliche Spekulationsfrist für die Veräußerung abgelaufen ist.
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Ausland und Steuern
Im internationalen Steuerrecht soll durch eine Vielzahl von Abkommen und bilateralen Vereinbarungen eine angemessene Besteuerung von Einkommen und Vermögen zwischen den beteiligten Staaten sichergestellt sowie eine Nichtbesteuerung verhindert werden. Der Steuerpflichtige kommt hier regelmäßig zu kurz und steht mehreren Finanzbehörden gegenüber.
- Sie beziehen Einkünfte aus dem Ausland z.B. Mieten, Kapitalerträge, Gehalt oder Rente?
- Sie besitzen Beteiligungen, einen Betrieb oder Immobilien im Ausland?
- Sie arbeiten temporär im Inlad (Expat) und haben Einnahmen aus Ihrem Heimatstaat?
- Sie verziehen ins Ausland, besitzen jedoch Firmen oder Immobilien in Deutschland?
Wir navigieren Sie sicher durch die Untiefen des deutschen internationalen Steuerrechts.
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Steuerberatung Kaplan
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