Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihre Einkommensteuererklärung sowie Feststellungs- erklärung, ganz gleich wie komplexe und umfangreich diese sind. Sie haben zusätzlich ausländische Einkünfte? Als Fachberater für internationales Steuerrecht beraten wir bei Sachverhalten mit Auslandsbezug stets kompetent und souverän.
Gleichzeitg optimieren wir gemeinsam mit Ihnen, Ihre erzielten Einnahmen und machen alle gesetzlich möglichen sowie zulässigen Kosten geltend, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Übrigens, Kosten für Ihren Steuerberater können (teilweise) steuerlich abgesetzt werden.
Durch unseren Fokus als Steuerberater für Privatpersonen sowie durch stetige Weiterbildung und Austausch mit der Finanzverwaltung, sind wir stets über neueste Entwicklungen informiert und lassen dies in unsere Beratung einfließen.
Mehr über unsere Leistungen für Privatpersonen.
Für gemeinnützige Vereine gilt in der Regel eine Steuerbefreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, solange ihre Einnahmen aus dem jeweiligen Zweckbetrieben (Ideeller Bereich) stammen. Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unterliegen hingegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer, wenn diese den genannten Freibetrag (vgl. § 64 Abs. 3 AO) überschreiten.
Gemeinnützige Organisationen können ferner die sogenannte Übungsleiterpauschale nach § 3 Nummer 26 EStG und den Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nummer 26a EStG für den Empfänger steuerfrei gewähren.
Um diese Vorteile zu erlangen ist zunächst die Anerkennung als "Gemeinnützig" durch das Finanzamt notwendig. Anschließend gilt es sicherzustellen, dass im Tagesgeschäft die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird und im Rahmen der jährlichen Steuererklärungen (zu Erlangung des Feststellugnsbescheides der Gemeinnützigkeit), ebendiese nachzuweisen und den Anforderungen der Finanzverwaltung zu genügen.
Mehr über unsere Leistungen für Vereine.
Wir wissen, wie viel Arbeit die Erstellung der laufenden Buchführung und des Jahresabschlusses ist. Mit effizienten Strukturen und digitalen Prozessen nehmen wir Ihnen diese Tätigkeit ab und erleichtern Ihnen den Ablauf wesentlich.
Von der Erfassung und Verbuchung Ihrer Belege, über die Erstellung Ihrer Finanz- und Anlagenbuchhaltung bis zur Aufstellung des der Einnahmen-Überschussrechnung bzw. Vermögensaufstellung, jeweils unter Beachtung der Vorschriften des Steuerrechts.
Wir arbeiten vollständig digital; Sie laden monatlich Ihre Belege hoch und wir erstellen Ihre Finanz- und Anlagenbuchhaltung, die Umsatzsteuervoranmeldung, die Einnahmen-Überschussrechnung spwie alle privaten und betrieblichen Steuererklärungen.
Mehr über unsere Leistungen für Unternehmer.
Ganz gleich ob Sie eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mietshaus erwerben, verkaufen oder vermieten; auf kurz oder lang kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt. Mit einer klaren Strategie und einer sauberen Dokumentation von Beginn an stellen wir Ihr Vorhaben auf ein festes steuerrechtliches Fundament. Wir beraten Sie zur:
Mehr über unsere Leistungen zu Immobilie und Steuern.
Im internationalen Steuerrecht soll durch eine Vielzahl von Abkommen und bilateralen Vereinbarungen eine angemessene Besteuerung von Einkommen und Vermögen zwischen den beteiligten Staaten sichergestellt sowie eine Nichtbesteuerung verhindert werden.
Wir navigieren Sie sicher durch die Untiefen des deutschen internationalen Steuerrechts.
Mehr über unsere Leistungen zu Ausland und Steuern.
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Steuerberatung Kaplan
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