Abhängig von Ihrem Anliegen und dem gewünschten Umfang unserer Tätigkeit, ergeben sich die Kosten für unsere Leistungen grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Geht es bei Ihnen um monatliche Buchführungsleistungen welche durch uns erbracht werden sollen, gibt es auch die Möglichkeit mit Pauschalen zu arbeiten.
Wir lassen unsere Mandaten nicht mit der komplizierten Gebührenordnung allein. Nennen Sie uns einfach Ihren konkreten Fall sowie die Gegenstandswerte (wir erläutern Ihnen, welche dies sind) und wir errechnen Ihnen gerne ein voraussichtliches Honorar vorab!
Steuerberatung Kaplan
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