Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer und etwaige Freibeträge variiert. Allzu oft bleiben diese Freibeträge ungenutzt, sodass hohe Erbschafts- und Schenkungssteuern anfallen, welche bei frühzeitiger Beratung durch Ihren Steuerberater unter Umständen hätten minimiert oder gar vermieden werden können. Enge Familienangehörige wie Kinder oder Ehepartner haben oft höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder Nicht-Verwandte.
Erben und Beschenkte sind oft verpflichtet, eine Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Wir unterstützen Sie bei der Steuerdeklaration sowie bei der steuerrechtlichen Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen.
Gerade bei Erbschaften und Schenkungen an eine Person in das Ausland oder auch von einer Person im Ausland in das Inland gibt es komplexe, internationale Regelungen zu beachten.
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